Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert auch in diesem Jahr die Anschaffung von Drohnen zur Rehkitzrettung für jagdliche Vereine und Rehkitz- beziehungsweise Wildtierrettungsvereine.
In Kürze finden Sie auf dieser Seite alle wichtigen Informationen.
Förderbedingungen
Antragsberechtigt sind eingetragene Kreisjagdvereine, Jägervereinigungen auf Kreisebene in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins oder andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene, zu deren Aufgaben die Pflege und Förderung des Jagdwesens oder die Rettung von Wildtieren, vorrangig von Rehkitzen, bei der Wiesenmahd (sog. Kitzrettungsvereine) gehört. Es werden Drohnen gefördert, die mindestens die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Echtbildkamera mit integrierter/kompatibler Wärmebildkamera,
- Mindestflugzeit von 20 Minuten,
- Home-Return-Funktion.
- CE-Klassenkennzeichnung aufgrund Zertifizierung nach den Vorschriften der EU-Drohnenverordnungen
(EU) 2019/947 und (EU) 2020/746.
Die Förderquote wurde auf 60 Prozent der Investitionskosten und die maximale Förderhöhe auf 4.000 Euro pro Drohne festgelegt.
Je Antragsteller*in wird in 2024 eine Drohne gefördert.
Die Teilnahme an der Fördermaßnahme kann bis zum 14. Juni 2024 bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hier beantragt werden.
Wir erstellen Ihnen ein, auf Ihre Bedürfnisse angepasstes Angebot
Gefällt mir:
Gefällt mir Wird geladen …